Bauspardarlehen
sind eine sinnvolle Komponente der privaten
Immobilienfinanzierung. Bei Bauspardarlehen sind
insbesondere die flexiblen Tilgungsmöglichkeiten bei
niedrigsten Zinsen attraktiv.
Aufgrund der hohen Tilgungsraten ist ein
Anteil von 20%
Bauspardarlehen optimal.

Leider sieht die
Finanzierungspraxis anders aus.
Haben Sie z.B. versäumt,
rechtzeitig einen Bausparvertrag
abzuschließen oder kam der Wunsch nach einer Immobilie erst zu
einem späteren Zeitpunkt?
Sollte dies der Fall sein, bieten die Bausparkassen
verschiedene Hilfskonstruktionen an. Jedoch:
Vor-/Zwischen- oder
Überbrückungsfinanzierungen lohnen sich selten!
Um die lästige Ansparphase kommen
Sie auch dabei nicht herum. Der einzige Unterschied ist, dass Sie nun
gleichzeitig Darlehenszinsen
zahlen und sich mit spärlichen Guthabenzinsen für die
Ansparleistung begnügen müssen.
Andererseits gibt es zahlreiche Bausparer, die den
Bausparvertrag nicht als Sparanlage nutzen wollen und auch keinen Wert
(mehr) auf das Bauspardarlehen legen.
Die Lösung
liegt auf der Hand:
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Wir bieten Ihnen eine weitere interessante Finanzierungsvariante,
die Sie bei Banken oder Sparkassen vergeblich suchen werden.
Aufgrund
der allgemeinen wirtschaftlichen
Situation sind sehr viele Darlehensnehmer gezwungen, ihre Darlehen vor Ende
der Zinsbindungsfrist zurückzuzahlen.
In all diesen
Fällen berechnet die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung.
Diese kann in der Praxis
bis zu 25% der Darlehenssumme ausmachen.
Doch warum soll ausschließlich die
Bank von dieser Extrazahlung profitieren?
Verdienen Sie sich doch diese
„Extrazahlung“!

Durch diese Zahlung verbessern sich die
Zinskonditionen erheblich. Eventuelle Zinsnachteile werden mehr als
ausgeglichen. Dies führt dazu, dass...
...der Effektivzins des
bestehenden Darlehens besser ist als bei aktuellen Darlehen mit
vergleichbarer Laufzeit.
Und damit nicht genug:
Die erhaltene Extrazahlung
können Sie zu 100% als Eigenkapital geltend machen!
Bei diesen Vorteilen
liegt der nächste Schritt auf der Hand:
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